Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Schritte unternommen, um die Zukunft der Beamtenpensionen zu sichern:
- Der 1999 per Gesetz eingeführte Pensionsrückstellungsfonds hat eine Vermögensreserve von rund 17,3 Mrd. € (Marktwert Ende 2020) aufgebaut. Das Sondervermögen wird bis Ende 2031 weiter aufgebaut und soll ab 2032 über einen Zeitraum von 15 Jahren dazu dienen, den Bundeshaushalt schrittweise von den Pensionskosten zu entlasten.
- Die 2007 gegründete Pensionskasse des Bundes wird voraussichtlich ab dem Jahr 2030 einen Teil der Pensionskosten übernehmen, deren Dienstverhältnis zum Bund nach dem 31. Dezember 2006 begonnen hat. Das bedeutet, dass die Beamtenpensionen schrittweise auf ein anteiliges
Finanzierungssystem umgestellt werden. Der Fonds wird durch regelmäßige Zuweisungen der Arbeitgeber finanziert, die auf der Grundlage fester
Prozentsätze der jeweiligen rentenfähigen Bezüge berechnet werden. Der Marktwert des Fondsvermögens betrug Ende 2020 ca. 7,9 Mrd. €. - Beide Sondervermögen werden von der Deutschen Bundesbank nach den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium der Finanzen erlassenen Anlagerichtlinien verwaltet, die ein hohes Maß an Anlagesicherheit gewährleisten.
Insgesamt ist die Bundesregierung damit für die Zukunft gut aufgestellt. Das entbindet sie aber nicht von der Verantwortung, das Versorgungssystem immer wieder einer kritischen Analyse zu unterziehen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.